Verfassungsartikel
Der neue Verfassungsartikel kurz erklärt
Die Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» fordert, dass der Bundesrat sich wieder an geltendes Recht und direkt-demokratische Grundsätze hält und die Bürger objektiv und neutral über Abstimmungsvorlagen informiert. Schon heute gilt laut Bundesverfassung: «Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe.» (Art. 34 Abs. 2 bisher). Das Bundesgericht legt diesen Verfassungsartikel wie folgt aus: «Die Freiheit der Meinungsbildung schliesst grundsätzlich jede direkte Einflussnahme der Behörden aus, welche geeignet wäre, die freie Willensbildung der Stimmbürger im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen zu verfälschen.» Zudem ist laut Bundesgericht jede «Irreführung des Stimmberechtigten» oder «behördliche Propaganda» verboten. Um diesem Rechtsgrundsatz wieder Nachachtung zu verschaffen, ergänzt und verdeutlicht die Volksinitiative den geltenden Verfassungstext. (Lesen Sie den Initiativtext im Wortlaut)
Medien im Dienste des Bundes
Selbst der Vizekanzler der Bundeskanzlei, Oswald Sigg, kommt im NZZ-Artikel vom 14.2.07 zum Schluss, dass Bund und Verwaltung heute die öffentliche Diskussion dominieren, weil die Medien die amtlichen PR-Berichte in der Regel ohne Eigenrecherchen übernehmen und veröffentlichen. Dies komme einem eigentlichen staatspolitischen Sündenfall gleich, meint Sigg.
Oswald Sigg, NZZ, 14.2.2007