Grüne warnen

Die Alpeninitiative und die Bundespropaganda!
Die Bilateralen Verträge I mit der EU umfassen auch das Abkommen über den Landverkehr. Verschiedene Mitglieder der Alpeninitiative hatten ursprünglich das Referendum beschlossen, weil dieses Abkommen mit der vom Volk 1994 angenommenen Alpeninitiative nicht vereinbar ist. Diese verlangte, den alpenquerenden Güterverkehr von Grenze zu Grenze bis 2004 [!] auf die Schiene zu verlagern (BV Art. 84 Abs. 2). Und: Der Transit-Schwerverkehr durch die Alpen darf gemäss diesem Gesetz nicht erhöht werden (BV Art. 84 Abs. 3). Die Gegner des Abkommens jedoch warnten vor einer massiven Zunahme des Schwerverkehrs.
Art. 1 Abs. 2 des Landverkehrsabkommens mit der EU garantiert aber die freie Wahl des Verkehrsmittels. Somit kann die Verlagerung auf die Schiene nicht durchgesetzt werden. Anstatt diesen Widerspruch offen und ehrlich zu thematisieren, wurde dieses Faktum verschwiegen. Mit der haltlosen Behauptung, der [damalige] alpenquerende Schwerverkehr würde halbiert, gelang es dem Bundesrat, das Referendum zum Landverkehrsabkommen zu «bodigen». Die Andersdenkenden wurden nicht etwa als umweltbesorgte Mitbürgerinnen und Mitbürger ernst genommen, sondern in mieser Art als «Isolationisten» und mit ähnlichem Unsinn beschimpft. Damit wurden Sachargumente aus der Welt geschafft. Anstatt den Verfassungsauftrag umzusetzen, erhöhte der Bundesrat die Kontingente im Transitverkehr und liess entgegen früherer Versprechen 40-Tönner zu.