Der Initiativtext und seine Begründung

Die Volksinitiative ergänzt und verdeutlicht den geltenden Verfassungstext wie folgt:
Art. 34 Abs. 3 (neu): «Mit Abschluss der parlamentarischen Beratungen werden die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe insbesondere wie folgt garantiert:
a. Der Bundesrat, die Angehörigen des obersten Kaders der Bundesverwaltung und die Bundesämter enthalten sich der Informations- und Propagandatätigkeit.
Sie enthalten sich insbesondere der Medienauftritte sowie der Teilnahme an Informations- und Abstimmungsveranstaltungen. Davon ausgenommen ist eine einmalige kurze Information an die Bevölkerung durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des zuständigen Departements.
b. Der Bund enthält sich jeder Finanzierung, Durchführung und Unterstützung von Informationskampagnen und Abstimmungspropaganda sowie der Produktion, Publikation und Finanzierung von Informations- und Propagandamaterial. Davon ausgenommen ist eine sachliche Broschüre mit den Erläuterungen des Bundesrates an die Stimmberechtigten. Darin sind die befürwortenden und ablehnenden Argumente ausgewogen zu berücksichtigen.
c. Der Abstimmungstermin wird mindestens sechs Monate im voraus publiziert.
d. Den Stimmberechtigten werden die Abstimmungsvorlagen zusammen mit dem geltenden Text unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Abs. 4 (neu): Das Gesetz ordnet innert zwei Jahren Sanktionen bei Verletzung der politischen Rechte an.»

Der neue Verfassungsartikel verlangt, dass der Bundesrat nicht als Partei in die Abstimmungsdiskussion eingreift, sondern sachlich und vollständig die Vorlage erläutert. Er hat die Stimmbürger nicht zu einem bestimmten Entscheid zu lenken. Der Bundesrat darf keinen Abstimmungskampf führen.
Es bedeutet auch, dass keine Propaganda von Seiten des Bundesrates erlaubt ist und keine Steuergelder vom Staat für Abstimmungskämpfe verwendet werden dürfen.
Die frühzeitige Bekanntgabe des Abstimmungstermins und die kostenlos zugestellten Unterlagen geben dem Bürger die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Und Absatz 4 ermöglicht es zukünftig, dass das politische Recht auf «freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe» rechtlich eingefordert werden kann.
Die überwiegende Mehrzahl der Schweizer Bürgerinnen und Bürger steht zum Modell der direkten Demokratie und will ihm Sorge tragen. Deshalb wird die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» von so vielen begrüsst.

«Die da oben»-Ballade
Kehren Fairness und Ehrlichkeit
wieder zurück ins Bundeshaus,
weiss sich jeder respektiert,
die Dinge kommen besser raus.
Merkt Frau und Mann: Aha!
«Die da oben» haben’s kapiert.
Wir werden ernst genommen,
nicht manipuliert, nein, informiert.
Spürt der Bürger, was gesagt wird
ist ehrlich gemeint und es stimmt.
Ob da nicht wieder mancher neu
den Weg zur Urne unternimmt?
Denn gelten faire, politische Regeln,
wird auch jede Meinung toleriert.
So finden sich Lösungen und:
«die da oben» werden akzeptiert.