«Abstimmungsbüchlein» muss ausgewogen sein!

Bis heute ist das Abstimmungsbüchlein gemäss Vox-Analyse die wichtigste Informationsquelle, um sich über Abstimmungen kundig zu machen. Bundesrat und Verwaltung legen ihre Haltung ausführlich dar, während den Gegnern nur wenig Platz eingeräumt wird. Hierzu seien folgende Stellungnahmen erwähnt:
«Das Abstimmungsbüchlein muss wieder mit Gesetz (Art. 11 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) und der Bundesverfassung (Art. 34 und 36 über die Meinungs- und Abstimmungsfreiheit) in Übereinstimmung gebracht werden. Es muss kurz, verhältnismässig, also ausgewogen und durchgehend sachlich sein sowie auf Empfehlungen verzichten.» (Wandlung des Bundesbüchleins 1978 –  2005, Dr. H. Baur, S.10)
Sogar die Bundeskanzlei findet das Verhalten des Bundesrates bedenklich
Sie hat darum der Landesregierung vor sechs Jahren schon empfohlen, im Bundesbüchlein beiden Seiten gleichviel Platz für ihre Argumente einzuräumen: «Doch der Bundesrat fand, das gehe zu weit», berichtet Vizekanzler Oswald Sigg. «Er lehnte es ab.» (Basler Zeitung vom 14.2.2008)