5 gute Gründe für ein JA zur Initiative
«Volkssouveränität statt Behördenpropaganda»
- Laut Art. 34 der Bundesverfassung soll die «freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe» als wichtiges politisches Recht geschützt werden. Der Initiativtext bekräftigt dieses Recht, indem er dessen Inhalt klar ausformuliert. Jede gezielte Steuerung der Meinungsbildung durch Bundesverwaltung und Bundesrat widerspricht der Bundesverfassung.
- Es ist Aufgabe der Bundesverwaltung und des Bundesrates vor Abstimmungen, die Vorlagen der Bevölkerung wahrheitsgetreu mit allen Vor- und Nachteilen vorzulegen. Damit erfüllen jene den Vertrauensanspruch aller Bürger.Es ist nicht Aufgabe der Behörden, Partei zu nehmen, Lobbyinteressen zu vertreten oder eine Abstimmung unter allen Umständen gewinnen zu wollen. In einer Demokratie entscheidet das Volk.
- Bei Abstimmungen muss die Sachfrage im Zentrum stehen. Behördliche Propaganda unterläuft den sozialen Zusammenhalt in der Bevölkerung und schafft zwei künstliche Lager, nämlich «Regierungstreue» und «Regierungsgegner». Die Sachfrage gerät in den Hintergrund und kann nicht mehr offen und frei von Vorbehalten diskutiert werden.
- Die Propagandatätigkeit von Bundesverwaltung und Bundesrat umfasst jährlich rund 2400 Beratungsaufträge. Dafür werden 140 Millionen Franken an Steuergeldern aufgewendet. Dieser Betrag könnte sinnvoller eingesetzt werden, u.a. für AHV, Bildung oder Entwicklungsprojekte.
- Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind mündig und kompetent. Wenn sie im Abstimmungsbüchlein ehrliche, faire Informationen erhalten, sind sie sehr wohl in der Lage, sich eigene Gedanken zu machen und zu entscheiden. Staatliche Vordenker braucht keiner.